Erklärung zur Barrierefreiheit

Was geprüft wurde, was fehlt, und wo Sie eine Barriere melden können.

Demoseite — dieser Text bindet nicht

Diese Seite gehört zu einer Vorführung des KiViP-Concierge. Der Text ist vollständig ausformuliert, aber nicht anwaltlich geprüft; Personennamen sind Platzhalter. Es entstehen daraus keine Rechte und keine Pflichten. Vor dem Livegang wird dieser Hinweis entfernt — und zwar erst dann.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Maßstab ist EN 301 549, in der Praxis WCAG 2.1 Stufe AA. Diese Erklärung gilt für die Website und die Weboberfläche des KiViP-Concierge.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anwendung ist mit WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Teilweise heißt: Die unten genannten Punkte sind noch nicht erfüllt.

Bekannte Mängel

Überschriften
In einzelnen Kacheln springt die Gliederung eine Ebene (h1 auf h3). Die Reihenfolge stimmt, die Nummerierung nicht.
Chat
Neue Nachrichten werden noch nicht durchgängig als Live-Bereich angekündigt; wer mit einem Screenreader liest, merkt eine Antwort erst beim Navigieren.
Medien
Videos haben noch keine Untertitel und keine Audiodeskription.
Uploads
Der Fortschritt eines Uploads wird optisch angezeigt, aber nicht angesagt.

Diese Liste wird mit jeder Prüfung fortgeschrieben. Eine Erklärung ohne bekannte Mängel liest sich wie eine, in der niemand nachgesehen hat.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Eine Prüfung durch Dritte hat noch nicht stattgefunden.

Barriere melden

Ist Ihnen etwas nicht zugänglich, schreiben Sie uns: info@alsemima.com. Wir antworten innerhalb eines Monats und sagen, was wir tun können. Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, Willy-Brandt-Straße 5, 39104 Magdeburg.

Stand

August 2026